Unsere AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der FRoSTA Foodservice GmbH

(Stand: Februar 2021)

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Bestellungen und Lieferungen über unseren Online-Shop sowie die dort enthaltenen Angebote. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, solche Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 
  2. Mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB und dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 
  4. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform oder per Link auf unsere Homepage mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 
  5. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. 
  6. Da sich unser Online-Shop sowie die dort enthaltenen Inhalte und Angebote ausdrücklich nicht an Verbraucher, sondern nur an Unternehmer richten, steht Kunden kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. 
  7. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II. Vertragsschluss

  1. Die Inhalte unseres Online-Shops und die dortige Darstellung unserer Produkte sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar; sie verpflichten uns nicht zur Lieferung bzw. Leistung. Sämtliche Inhalte unseres Online-Shops stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. 
  2. Der Kunde gibt über die im Online-Shop enthaltene Bestellmaske die Daten bzw. Angaben und weiteren Spezifikationen der von ihm gewünschten Bestellung ein. Hierbei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess (inkl. Auswahl der Zahloption) durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Waren und Daten im virtuellen Warenkorb jederzeit ändern und einsehen. Mit der Abgabe der Bestellung unterbreitet der Kunde uns sodann ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot ist für den Kunden für einen Zeitraum von zwei Wochen bindend. 
  3. Im Anschluss an die Abgabe des Angebots erhält der Kunde von uns per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs des Angebots, in welcher der Inhalt des Angebots des Kunden zusammenfasst ist und welche der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt ausdrücklich keine Annahme des Angebots durch uns dar. 
  4. Wir sind berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen anzunehmen,

    a) indem wir dem Kunden per gesonderter E-Mail eine Auftragsbestätigung übermitteln, oder
    b) indem wir dem Kunden den Versand der bestellten Ware anzeigen (Versandbestätigung). 

    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Erhält der Kunde zunächst eine Auftragsbestätigung gemäß lit. a) werden wir dem Kunden mit Versand der Ware eine gesonderte Versandbestätigung zukommen lassen. Mit dem Versand der Auftrags- bzw. Versandbestätigung wird der Kunde zudem eine Rechnung über die von ihm bestellte Ware und ein Exemplar dieser AGB erhalten, die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. 
  5. Für die Art und den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unsere Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer II. 4 maßgebend. Etwaige hiervon abweichende Vereinbarungen sowie etwaige nachträgliche ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 
  6. Die Frist zur Annahme des Angebots des Kunden beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 14. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nehmen wir das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. 
  7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer sowie zur Vertragserfüllung ausreichender Ernteergebnisse. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. 

III. Beschaffenheit unserer Ware

  1. Zur vereinbarten Beschaffenheit unserer Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die auf der Webseite unseres Online-Shops oder in unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden als solche vereinbart haben. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung. 
  2. Erklärungen unsererseits zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche im Garantiefall zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben. Die Rechte des Kunden im Garantiefall ergeben sich ausschließlich aus der Garantieerklärung. 
  3. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Rezepturänderungen vorzunehmen, sofern die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Es wird vermutet, dass die Änderung dem Kunden insbesondere dann zumutbar ist, wenn sich die Produkteigenschaften dadurch nicht wesentlich ändern. Das Recht zu Rezepturänderungen steht uns nicht zu, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

IV. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen „ab Werk“, wobei das Transportrisiko beim Kunden liegt. Auf Bestellung des Kunden wird die Ware an die von ihm genannte Lieferanschrift versandt (Versendungskauf). Wir sind berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Für den Versand der bestellten Ware berechnen wir dem Kunden eine Versandkostenpauschale, die ihm bei der Bestellung gesondert angezeigt wird. 
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind; es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen. 
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Transportunternehmen, Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes bzw. Lager. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Kunden über. 
  4. Der Kunde erhält mit dem Versand der Ware von uns per E-Mail eine Versandnachricht mit dem voraussichtlichen Zustellungsdatum. In der Versandnachricht ist zudem ein Link zur Webseite des Transportunternehmens enthalten, über welche sich der Kunde über den Zustellungsstatus und das voraussichtliche Zeitfenster der Zustellung zu informieren hat. 
  5. Wird die Ware unter Verwendung von Ladehilfsmitteln (Paletten etc.) versandt, ist der Kunde bei Anwendung des Plattentausch-Systems verpflichtet, Ladehilfsmittel in gleicher Anzahl und Qualität kostenfrei zurückzuliefern. Erfüllt er diese Verpflichtung auch innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht, schuldet er uns den Betrag, der zur Beschaffung von Ladehilfsmitteln in gleicher Anzahl und Qualität erforderlich ist. 
  6. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel in Styroporkisten mit Trockeneiskühlung. Der Kunde ist jederzeit zur Beachtung und Befolgung der ihm mit der Lieferung zur Verfügung gestellten Warn- und Handhabungshinweise verpflichtet. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde diese Warn- und Handhabungshinwiese nicht beachtet bzw. befolgt. 
  7. Nur im Fall einer ausdrücklich getroffenen schriftlichen Vereinbarung werden wir auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abschließen.

V. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Lieferverzug, Annahmeverzug, Rücktrittsrechte

  1. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich so bestätigt haben. Die Lieferung erfolgt, von uns nicht vorhersehbare Probleme des beauftragten Versandunternehmens ausgenommen, in der Regel innerhalb von 2-3 Arbeitstagen nach der Bestellung des Kunden. Der Versand der Ware erfolgt allerdings nur montags bis donnerstags. Am Wochenende und an Montagen ist daher eine Zustellung an den Kunden nicht möglich. Der Kunde erhält mit dem Versand der Ware von uns per E-Mail eine Versandnachricht mit dem voraussichtlichen Zustellungsdatum. In der Versandnachricht ist zudem ein Link zur Webseite des Transportunternehmens enthalten, über welche sich der Kunde über den Zustellungsstatus und das voraussichtliche Zeitfenster der Zustellung zu informieren hat. 
  2. Wir kommen nicht vor Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Vertragsstraferegelungen des Kunden, die über diese Regelung hinausgehen sind nur wirksam, wenn sie gesondert und schriftlich mit uns vereinbart sind. 
  3. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände, Vorkommnisse und Hindernisse, die wir auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermeiden können, wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten oder Kunden, Feuer, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterial- und Energiemangel), unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Als nicht von uns zu vertretendes Hindernis gelten ferner Lieferverzögerungen bei Lieferanten/Transportunternehmen bzw. Unterbrechungen der Lieferketten infolge des BREXIT oder der Corona-/CoViD-19-Pandemie sowie hierdurch bedingte (auch behördlich angeordnete) Betriebsschließungen, von denen wir, unsere Lieferanten und/oder beteiligte Transportunternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sind. 
  4. Wenn die Behinderung nach Ziffer V. 3 länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware an der von ihm angegebenen Lieferanschrift zu dem gemäß Ziffer V. 1 mitgeteilten Lieferzeitpunkt bzw. in dem angegebenen Zustellungszeitfenster entgegen zu nehmen bzw. entgegennehmen zu lassen. Kommt der Kunde dem nicht nach befindet er sich im Annahmeverzug. Die Ware gilt in diesem Fall als ordnungsgemäß geliefert. Wir übernehmen in diesem Fall keine Haftung für eine etwaige Unterbrechung der Tiefkühlkette von minus 18 °C oder eine sonstige Beschädigung der Ware. Überdies sind wir nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet, die infolge des Annahmeverzugs des Kunden nicht an diesen ausgeliefert werden kann. Falls wir die Ware dennoch zurücknehmen, trägt der Kunde die anfallenden Kosten des Rücktransports. Zudem sind wir in diesem Fall berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Kunden und unter Ausschluss der Haftung die Ware nach eigenem Ermessen einzulagern und alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachten Maßnahmen zu treffen. Die hierbei entstehenden Kosten können wir gemäß Ziffer V. 6 dem Kunden aufgeben. 
  6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir ferner berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 5% des Nettokaufpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden gegebenenfalls ein höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung, Rücktritt) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

VI. Preise und Zahlungen

  1. Alle Preise, die in unserem Online-Shop und der dort abrufbaren Preisliste angegeben sind, gelten „ab Werk“ einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkostenpauschale (Ziffer IV. 1), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich etwaig anfallender Abgaben, Zölle und Versicherungskosten.
  2. Wir behalten uns vor, die in unserem Online-Shop abrufbare Preisliste jederzeit zu ändern. Solche Änderungen wirken sich nicht auf bereits von uns gemäß Ziffer II. 4 angenommene Bestellungen des Kunden aus.
  3. Wir bieten über unseren Online-Shop verderbliche Tiefkühlware an. Da wir die Einhaltung der Kühlkette von minus 18 °C nach der Lieferung an den Kunden nicht kontrollieren können, ist die Rücknahme nicht bezahlter Ware nicht zumutbar und ausgeschlossen. Die Lieferung an den Kunden erfolgt daher ausschließlich gegen Vorkasse über die in unserem Online-Shop wählbaren Zahlungsmöglichkeiten. Als wählbare Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden Visa, Mastercard, American Express, PayPal, Maestro, Apple Pay, Google Pay und Shop Pay zur Verfügung. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vornahme der kostenpflichtigen Bestellung fällig. Kommt ein Vertrag nach einer kostenpflichtigen Bestellung nicht gemäß Ziffer II. 4 zustande, werden wir dem Kunden eine auf die Bestellung bereits erfolgte Zahlung umgehend erstatten.
  4. Werden zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Steuern, Zölle, Frachten, Gebühren oder sonstige Abgaben jeder Art, die den Warenpreis beeinflussen, erhöht oder neu eingeführt oder entstehen bzw. erhöhen sich sonstige Kosten, ohne dass wir hierauf Einfluss haben, sind wir berechtigt, diese auf den vereinbarten Kaufpreis umzulegen und diesen entsprechend zu erhöhen. Liegt der erhöhte Preis 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. 
  5. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist unsere Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 
  6. Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts aufgrund eines Gegenanspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben rechtlichen Verhältnis ist abweichend von Satz 1 stets möglich. 
  7. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer Zustimmung. § 354a HGB bleibt unberührt. 
  8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen, können wir den Rücktritt unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung sofort erklären.

VII. Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

  1. Wir handeln mit Naturprodukten. Geringfügige naturbedingte Abweichungen der Ware in Farbe und Gehalt, sowie geringfügige verarbeitungsbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Mehr- oder Minderlieferung im Umfang von bis zu 5% der bestellten Menge bleibt bei einem Verkauf auf Basis „circa“ vorbehalten. Muschelschalen oder Grätenrückstände sind bei Naturprodukten nicht immer gänzlich zu vermeiden. Im Rahmen eines dem Kunden zumutbaren Umfangs stellen solche Rückstände keinen Mangel dar.
  2. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung zu untersuchen. Er muss hierzu Stichproben von mindestens 1 % der Ware - auch in aufgetautem und in verzehrfähig zubereitetem Zustand - vornehmen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail gerügt werden. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Die Rügefrist gilt auch für eine fehlerhafte Strichcodierung der Ware.
  3. Ansprüche wegen Lieferung einer fehlerhaften Menge kann der Kunde nur geltend machen, wenn die fehlerhafte Menge sogleich bei Übernahme gerügt und schriftlich im Lieferschein oder einem sonstigen Frachtdokument aufgenommen worden ist.
  4. Vor Weiterverarbeitung oder Weiterverkauf reklamierter Ware ist uns Gelegenheit zur Prüfung der Reklamation zu geben. Kommt der Kunde dem nicht nach, entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung unsererseits.
  5. Wird die Ware vom Kunden nicht ordnungsgemäß gelagert, insbesondere bei Tiefkühlware die Tiefkühlkette von minus 18 °C unterbrochen, entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung unsererseits.
  6. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
    a) Im Falle der Nacherfüllung steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen ihm seine sonstigen gesetzlichen Ansprüche bei Mängeln zu. 
    b) Weicht die Beschaffenheit der Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab oder bei sonstigen unerheblichen Mängeln, steht dem Kunden nach unserer Wahl nur ein Recht auf angemessene Minderung oder Nachbesserung zu. Das Rücktrittsrecht ist bei einem unerheblichen Mangel ausgeschlossen. 
    c) Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels stehen dem Kunden nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen der Ziffer VIII. zu.

VIII. Haftung

  1. Unsere Haftung wegen Lieferverzugs richtet sich abschließend nach Ziffer V. 2. Mängelansprüche richten sich zunächst nach Ziffer VII 6. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. 
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die sich aus Ziffer VIII. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Abweichend von Ziffer VIII. 2 haften wir jedoch im Fall grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter nur im Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ferner haften wir im Fall grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  2. Die sich aus Ziffer VIII. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 
  3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (im Folgenden auch Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht; der Vorbehalt bezieht sich in diesem Fall auf den anerkannten oder tatsächlichen Saldo. Der Eigentumsvorbehalt lebt nicht wieder für Waren auf, wenn – nachdem der Kunde nach dem Vorstehenden das Eigentum an diesen Waren erworben – hat, neue Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen ihn entstehen. 
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - gem. § 367 BGB anzurechnen. 
  3. Die Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wird unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sache zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Wir nehmen die Anteilsübertragung an. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns. Für das durch die Verarbeitung entstehende Produkt gilt im Übrigen das gleiche wie für unsere unter Vorbehalt gelieferte Ware. 
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist und wenn nicht im Rahmen der Veräußerung vereinbart wird, dass die Forderung des Kunden gegen den Dritten durch Verrechnung erlischt. Die Berechtigung zur Verarbeitung und Veräußerung entfällt auch, wenn bei dem Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware (einschließlich sämtlicher, auch nach Beendigung eines Kontokorrentverhältnisses entstehender, Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Ware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Rechnungswertes) entspricht. Beim Weiterverkauf der Ware hat sich der Kunde gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Der Kunde ist dann nicht zum Weiterverkauf der Ware an Dritte berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf einem Abtretungsverbot unterliegt. 
  5. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt oder unsere Forderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen. Mit der Gutschrift des Verkaufserlöses bei dem Kunden wird unsere Forderung sofort fällig und ist ohne Abzug durch sofortige Überweisung zahlbar. Der Kunde hat uns auf Verlangen Name und Anschrift des Schuldners der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Eine Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factorings, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös dem Wert unserer gesicherten Forderung mindestens entspricht. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber dem Factor die Abtretung offenzulegen und auf unser Eigentum hinzuweisen. Die Gutschrift des Factoringerlöses hat in Höhe unserer gesicherten Forderung auf eines unserer Konten zu erfolgen. Seine für die Abtretung erlangte Zahlungsforderung gegen den Factor tritt der Kunde bereits jetzt an uns in Höhe der zu sichernden Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an. 
  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns unsere Interventionskosten, insbesondere die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen die üblichen Gefahren, wie z.B. Diebstahl, Feuer- Wasserschäden und Kühlausfall ausreichend zum Realwert der Ware zu versichern und sie in einer Weise zu lagern, dass unser Eigentum nicht gefährdet wird. Für den Versicherungsfall tritt der Kunde uns seine Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft hiermit im Vorwege ab. Wir nehmen die Abtretung an. 
  8. Der Kunde ist berechtigt, von uns die Freigabe von Forderungen insoweit zu verlangen, als der Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Etwa freizugebende Forderungen wählen wir aus.

X. Verjährungsfristen

  1. Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängel des Liefergegenstands verjähren in einem Jahr. Die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängeln nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben davon unberührt. 
  2. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen durch uns, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. bei einer von uns zu vertretenden Verletzung einer Nacherfüllungspflicht) oder Ansprüche aus einer Garantie, verjähren in einem Jahr. Unberührt bleibt das Recht des Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zurückzutreten. Abweichend von Satz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für die folgenden Ansprüche des Kunden: 
    a) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, 
    b) wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht, 
    c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, 
    d) auf Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB.       3. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.4. Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften 

XI. Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Soweit der Kunde im Rahmen dieses Vertrages Informationen unser Unternehmen betreffend erlangt, insbesondere alle kaufmännischen und technischen Informationen, egal ob mündlich oder verkörpert durch Unterlagen, ist er verpflichtet, diese als Geschäftsgeheimnisse und entsprechend vertraulich zu behandeln. Informationen werden so verwahrt und gesichert, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind. Die Organe, Mitarbeiter und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Kunden sind entsprechend zu verpflichten. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht oder endet, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass die betreffenden Informationen ohne eigenes Verschulden allgemein bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens vorgelegt werden müssen oder im Zeitpunkt ihrer Erlangung bereits allgemein bekannt waren. 
  2. Da es nicht auszuschließen ist, dass Mitarbeiter des Kunden mit personenbezogenen Daten oder mit der Verarbeitung solcher Daten in Berührung kommen, bestätigt der Kunde, dass sämtliche Mitarbeiter, die bei der Abwicklung dieses Vertrages eingesetzt werden, über den Datenschutz und die Strafrechtsbestimmungen zur Datenverarbeitung belehrt und auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind. 
  3. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Banken; Versicherungen) zu übermitteln. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach dem BDSG bzw. der DS-GVO soweit dies zur Erfüllung der mit uns abgeschlossenen Verträge oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder nach einem anderen in Art. 6 Abs. 1 DS-GVO geregelten Fall notwendig ist. Soweit der Kunde mit uns in geschäftlichen Kontakt tritt, erteilt er uns seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten. Die Einwilligung kann er jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

XII. Brexit, Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Wir beziehen und liefern Waren aus bzw. nach Großbritannien. Für den Fall, dass es durch den BREXIT zu Liefer- bzw. Handelsbeschränkungen und / oder erhebliche Preisänderungen kommt, sind wir – soweit dem Kunden zumutbar - berechtigt, laufende Verträge anzupassen oder zu kündigen und/oder mit dem Kunden über die Vertragsanpassung zu verhandeln.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  3. Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Kunden, ist Bremen, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer XII. 3 - ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Bremen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  5. Alle Streitigkeiten über Qualitätsfragen werden im Wege „Bremer freundschaftlicher Arbitrage“ gemäß dem Arbitrage-Regulativ der Handelskammer Bremen, in der jeweils gültigen Fassung, – entschieden. Den Text dieses Arbitrage-Regulativs stellen wir dem Kunden jederzeit auf Anforderung zur Verfügung. Das Ergebnis dieser Qualitätsarbitrage ist zwischen dem Kunden und uns verbindlich. Dies gilt auch für den Fall anderweitiger oder weitergehender Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Für derartige Streitigkeiten bleibt der ordentliche Rechtsweg nach Ziffer XII. 4 offen.