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Wissenswertes

Von Lebensmittelallergien sind immer mehr Verbraucher/Gäste betroffen. Die EU reagierte darauf bereits vor vielen Jahren mit einer Deklarationspflicht für Allergene; diese sind gemäß der entsprechenden EU-Verordnung auch in der Gastronomie zu kennzeichnen. Aber was fällt überhaupt unter "Allergene" und was sind eigentlich diese "berühmten" Zusatzstoffe, die wir von FRoSTA Foodservice verbannt haben?

Allergene sind Substanzen in Lebensmitteln, die über das Immunsystem sogenannte Überempfindlichkeiten auslösen können. Sie können durch Einatmung, Berührung oder z.B. durch Nahrungsmittel in den Körper gelangen (wobei sie für 95% der Bevölkerung gefahrlos sind).

Zusatzstoffe wiederum werden bei der Herstellung von Lebensmitteln aus technologischen oder produkttypischen Gründen dem Produkt (bewusst) zugesetzt. Sie können allergieähnliche Reaktionen auslösen, zählen aber bis auf Schwefeldioxid und Sulfite nicht zu den Allergenen.

In Summe spricht man so von 14 Allergenen, die für 90% aller allergischen Reaktionen stehen und welche entsprechend der EU-Verordnung in der Gastronomie gekennzeichnet werden müssen. Demzufolge sollte jeder Koch und jede Servicekraft sie kennen - zumindest, wenn Sie nicht mit Produkten von FRoSTA Foodservice arbeiten:

  • Glutenhaltige Getreide*
  • Krebstiere*
  • Eier*
  • Fisch*
  • Erdnüsse*
  • Sojabohnen*
  • Milch* (einschl. Lactose)
  • Schalenfrüchte*
  • Sellerie*
  • Senf*
  • Sesamsamen*
  • Lupinen*
  • Weichtiere*
  • Schwefeldioxyd und Sulfite (in Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l)

    *und alle daraus gewonnenen Erzeugnisse